Statuten
Statuten des Chaostreff Bern per Dienstag, 2020-11-03
(Falls du Änderungen für die Statuten vorschlagen willst, dann mache das bitte über unser Git Repository in welchem wir die Statuten verwalten.)
1. Name und Sitz des Vereins
- Unter dem Namen Chaostreff Bern besteht ein parteipolitisch neutraler Verein im Sinne der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).
- Der Verein hat seinen Sitz in Bern.
2. Zweck und Aufgaben des Vereins
- Der Verein setzt sich in politischer und technischer Hinsicht mit den Chancen und Gefahren datenverarbeitender Technologien auseinander.
- Er setzt sich für das Menschenrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein und propagiert den schöpferischen und verantwortungsbewussten Umgang mit Technologie.
- Der Verein fördert den Erfahrungs- und Informationsaustausch über Technologien und technische Entwicklungen
- Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
- Die Gemeinnützigkeit wird angestrebt.
3. Mitgliedschaft
3.1. Aufnahme
- Jede natürliche Person, die sich den Zielsetzungen des Chaostreff Bern identifiziert, kann Mitglied im Chaostreff Bern werden.
3.2. Austritt
- Mitglieder können per Monatsende aus dem Verein austreten. Dazu ist eine schriftliche Mitteilung an den Vorstand notwendig. Bereits geschuldete Beiträge werden nicht erstattet.
3.3. Erlöschen der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
3.4. Ausschluss
- Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angabe eines Grundes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.
4. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- die Generalversammlung
- der Vorstand
4.1 Die Generalversammlung
- Die Generalversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Sie beschliesst mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen:
- Budget
- Über Höhe, Art und Periodizität der Mitgliederbeiträge
- Sie beschliesst mit qualifiziertem Mehr von 2 / 3 der abgegebenen Stimmen
- Ausschluss von Mitgliedern
- Änderung der Statuten
- Auflösung des Vereines
- Die Generalversammlung kann die Traktandenliste anpassen und über neue Traktanden beschliessen; ausgenommen den Ausschluss von Mitgliedern.
- Die Generalversammlung des Chaostreff Bern findet im ersten Quartal des Jahres statt. Sie wird mindestens zwei Wochen im Voraus durch den Vorstand angekündigt.
4.2. Der Vorstand
- Er vertritt den Verein gegen aussen und führt die laufenden Geschäfte.
- Der Vorstand konstituiert sich selber.
- Er besteht aus mindestens zwei (2) Personen.
- Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.
- Der Vorstand ist ermächtigt über die Aufnahme von neuen Mitgliedern zu entscheiden.
5. Finanzierung
- Der Verein finanziert sich durch Mitgliederbeiträge sowie allfällige Spenden und Legate.
6. Unterschrift und Haftung
- Der Vorstand ist zeichnungsberechtigt, wenn dies im Auftrag der Generalversammlung geschieht.
- Es müssen immer mindestens zwei Personen des Vorstands unterzeichnen.
- Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
7. Auflösung
- Die Auflösung des Vereins kann beschlossen werden, wenn zwei Drittel (2/3) aller Mitglieder dafür stimmen.
- Bei der Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.